Der Rohrkörper der Absperrklappe besteht aus
sendzimirverzinktem Stahlblech oder wahlweise aus Edelstahl. Sie sind
„laserstumpfgeschweißt" ohne störenden Versatz des Mantelbleches. Das saubere
Anliegen der Gummidichtung wird durch eine glatte Oberfläche der Rohrkörper
erreicht. Die Steckenden sind maßlich preßkalibriert nach DIN 24147 T1 und sind
hierdurch formsteif und paßgenau. Bei größeren Durchmessern ist ein
schraubenloses Flanschsystem aus stabilen Hohlprofilen als Verbindungsfläche
vorgesehen. Die Absperrklappendichtung ist in Strömungsrichtung für eine druck-
oder saugseitige Beaufschlagung bis 1000 Pa luftdicht nach DIN 1946 T4.
(TÜV-geprüft).